Corona Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte TierbesitzerInnen,

auf Grund der aktuellen COVID-19 – Situation gelten ab dem 29.11.2021 beim Betreten des Tiergesundheitszentrums ausnahmslos die 3G-Regeln.

Alle Personen, die die Praxis betreten möchten, müssen

  • einen gültigen Impfschutz gegen COVID-19 haben oder
  • von COVID-19 genesen sein (nicht älter als 180 Tage) oder
  • einen tagessaktuellen negativen COVID-19 Test nachweisen (offizielle Teststelle- nicht älter als 24h, bei PCR-Rest nicht älter als 48 h)

Der Nachweis ist beim Betreten des Tiergesundheitszentrums unaufgefordert an der Anmeldung vorzulegen– vorzugsweise mit QR-Code. Bitte halten Sie auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) bereit.

Sofern Sie einen solchen Nachweis nicht vorlegen können, dürfen Sie das Tiergesundheitszentrum nicht betreten. Wenn Sie die 3G-Regeln nicht erfüllen können oder wollen, sind wir dennoch für Ihr Tier da- bitte rufen Sie im Tiergesundheitszentrum an, wir werden ihr Tier vor der Praxis in Empfang nehmen und uns darum kümmern.

Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, im Tiergesundheitszentrum einen Schnelltest durchzuführen. Das POSITIV-Fitnesscenter nebenan ist jedoch eine offizielle Teststelle. Dort können Sie sich (nach Voranmeldung unter Tel. 03628 58 88 926) testen lassen.

Weiterhin gilt:

  • das korrekte Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske
  • so wenig Begleitpersonen wie möglich, also maximal eine Person pro Tier
  • telefonische Terminvereinbarung
  • sofern Sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, so dürfen Sie das Tiergesundheitszentrum nicht betreten- wir nehmen Ihr Tier dann vor der Tür entgegen

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der BesucherInnen und MitarbeiterInnen. Sie sind nicht verhandelbar und unterliegen- unabhängig von der aktuellen Rechtslage- unserem Hausrecht.

Vielen Dank, dass Sie unsere Bemühungen unterstützen! Bleiben Sie gesund!

Ihr Team des Tiergesundheitszentrums Arnstadt​